Was verdienen Abgeordnete?
Die Landtagsmehrheit entscheidet darüber, wie viel Geld alle Abgeordneten erhalten. Auch wir bekommen höhere Diäten, sobald die Mehrheit das beschließt, unabhängig davon, wie wir entsprechende Änderungen des Abgeordnetengesetzes politisch bewerten. Deshalb füllen wir seit 2009 einen Spendentopf für soziale und kulturelle Projekte.
Die Grundentschädigung ist für sächsische Verhältnisse ein sehr gutes Einkommen und überhaupt kein Grund, sich zu beklagen. Sie beträgt derzeit monatlich 7.135,70 Euro brutto und wächst regelmäßig, seitdem CDU und FDP 2010 ein Indexmodell durchgesetzt haben. Die jährliche Steigerung wird anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, des Bruttoinlandsprodukts, des Eckregelsatzes für Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II sowie des Rentenwerts berechnet.
Auf die monatliche Grundentschädigung sind wie bei anderen Arbeitseinkommen Steuern und Sozialbeiträge zu entrichten. Auch der Parteibeitrag und im Falle der Linken ein Mandatsträgerbeitrag werden fällig. Der Parteibeitrag beträgt ab einem Nettoeinkommen von 2.501 Euro vier Prozent des Nettoeinkommens (das sind also mindestens 100,04 Euro im Monat), der Mandatsträgerbeitrag von 15 Prozent der Grundentschädigung derzeit 1.070,35 Euro im Monat. Hinzu kommt der Mitgliedsbeitrag für die Partei der Europäischen Linken, der vom Mitglied selbstständig festgelegt wird und mindestens 0,50 Euro im Monat beträgt. Die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel gibt auf ihrer Webseite detailliert Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben.
Zur Deckung der mandatsbezogenen Kosten erhalten die Abgeordneten neben der Grundentschädigung eine steuerfreie monatliche Aufwandspauschale. Sie ist abhängig von der Entfernung der Hauptwohnung zum Sitz des Landtages und beträgt derzeit:
Bei Hauptwohnsitz in Dresden
4.054,93 Euro
Bei Hauptwohnsitz in Entfernung bis 50 Kilometer
4.708,13 Euro
Bei Hauptwohnsitz in Entfernung bis 100 Kilometer
5.004,32 Euro
Bei Hauptwohnsitz in Entfernung über 100 Kilometer
5.301,83 Euro
Daraus werden Bürokosten bezahlt – Miete, Heizkosten, Strom, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Telefon und Internet –, ferner Fahrt- und Übernachtungskosten der Abgeordneten, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Referentinnen und Referenten bei Veranstaltungen, ferner Honorare, Bewirtung und ähnliche Ausgaben. Die Kostenpauschale wird jährlich zum 1. April angepasst – entsprechend der Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte im Freistaat.
